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Camping Frankreich (F) / Facts:

  • Fläche: 544 000 km²
  • Campingplätze: ca. 9000
  • Einwohnerzahl: 66,9 Millionen
  • Landessprache: Französisch
  • Währung: 1 Euro (€) = 100 Cent
  • Telefonvorwahl aus dem Ausland: 0033 + Teilnehmernummer ohne 0 (keine Vorwahl)
  • Mobiltelefon: Telefonieren während der Fahrt ist nur mit Freisprechanlage erlaubt.
  • Notruf: 112
  • Grenzübertritt Personen: Pass / Personalausweis.
  • Grenzübertritt Haustiere: EU-Heimtierausweis, Tollwutimpfung (21 Tage bis 12 Monatealt), Mikrochip zur Identitätskennzeichnung. Die Einfuhr von Kampfhunden ist verboten.
  • Grenzübertritt Kraftfahrzeuge: Führerschein. Zulassungsbescheinigung Teil 1. Internationale Grüne Versicherungskarte.
  • Geschwindigkeitsbegrenzungen: Pkw Straße: 80 – 110 km/h. Pkw Autobahn: 130 km/h. Caravan Straße: 80 – 110 km/h. Caravan Autobahn: 90 – 130 km/h. Wohnmobil Straße: 80 – 110 km/h. Wohnmobil Autobahn: 110 – 130 km/h.
  • Besondere Verkehrsbestimmungen: Promillegrenze: 0,5 ‰. Warnwestenpflicht. Es muss ein Alkoholschnelltest mitgeführt werden. Abblendlicht ist bei Regen und Schneefall sowie in Tunnels und Galerien obligatorisch. Auch tagsüber soll mit Abblendlicht gefahren werden. Kreisverkehr hat Vorfahrt. Vorfahrtsstraßen enden an den Ortsschildern.
  • Straßengebühren: Mautpflicht auf allen Autobahnen mit Ausnahme der Stadt und Umgehungsautobahnen der Großstädte sowie einiger Grenzstrecken.
  • Zusätzlich gebührenpflichtig sind der Fréjus-Tunnel, der Mont-Blanc-Tunnel sowie einige Brücken.
  • Umweltzonen und Fahrverbote: Im Juli 2016 wurde in Frankreich die Umweltplakette "Crit' Air" und die dazugehörigen Umweltzonen, u.a. in Paris eingeführt. Zahlreiche weitere Städte werden in den nächsten Jahren Umweltzonen einrichten. Weitere Informationen und Plakettenbestellungen unter http://www.crit-air.fr
  • Wichtig für den Camper: Ausländische Gasflaschen können in Frankreich nicht getauscht oder gefüllt werden. Französische Flaschen können aber mit Hilfe eines Adapters verwendet werden. Übernachten außerhalb von Campingplätzen auf Straßen, Rast- oder Parkplätzen ist nur mit Genehmigung der lokalen Behörden erlaubt.
  • Rauchverbot in Restaurants, Bars und allen öffentlichen Räumen sowie in Fahrzeugen in Gegenwart von Minderjährigen.
  • Sommer-Ferien 2020: 05.07. – 31.08.
  • Automobil-Club: Automobile Club Association, 38 avenue du Rhin, 67027 Strasbourg Cedex http://www.automobile-club.org
  • Camping-Club: FFCC: 78 rue de Rivoli, F-75004 Paris http://www.ffcc.fr
  • Touristik: Atout France info.de@atout-frange.fr http://www.rendezvousenfrance.com

Alle Angaben ohne Gewähr